Abmahngefahr bei Webseiten – typische Auslöser, wie Sie vorbeugen
Typische Abmahnfallen auf Firmenwebseiten: Impressum, Datenschutz, Cookies, Urheberrecht – und wie Sie sich schützen.
Abmahngefahr bei Webseiten – typische Auslöser, wie Sie vorbeugen
Abmahnungen wegen Webseiten betreffen oft immer wieder dieselben Themen: fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben, Datenschutz, Cookies und Urheberrechte. Mit Vorsorge lassen sich viele Risiken reduzieren.
Typische Auslöser
- Impressum: Fehlt, unvollständig oder schwer auffindbar (z. B. nur über mehrere Klicks). Abmahnanwälte prüfen das gezielt.
- Datenschutzerklärung: Fehlt oder unvollständig (z. B. keine Angaben zu Cookies, Analytics, Hosting, Betroffenenrechten). Besonders kritisch, wenn Dienste (z. B. Google Fonts, Analytics) genutzt werden, aber nicht erwähnt werden.
- Cookies / Tracking ohne Einwilligung: Nicht notwendige Cookies oder Skripte werden gesetzt, bevor der Nutzer zugestimmt hat. Oft Abmahnung mit Verweis auf DSGVO/TMG.
- Urheberrecht: Bilder, Texte oder Schriften ohne Lizenz oder Nutzungsrecht genutzt. Rechteinhaber oder Abmahnkanzleien fordern Unterlassung und Kosten.
- Wettbewerbsrecht: Irreführende Angaben, unzulässige Vergleiche, fehlende Pflichtangaben im geschäftlichen Verkehr.
Vorbeugen
- Impressum und Datenschutz: Vollständig, aktuell und leicht auffindbar (z. B. im Footer auf jeder Seite). Rechtlich prüfen lassen (Anwalt oder spezialisierter Dienstleister).
- Cookies/Tracking: Nur nach Einwilligung setzen; Consent-Tool korrekt konfigurieren; in der Datenschutzerklärung alle Dienste und Zwecke nennen.
- Bilder und Texte: Nur mit klarer Nutzungsberechtigung (eigene, lizenzierte, freigegebene). Bei Stock: Lizenzbedingungen einhalten.
- Schriftarten: Nur mit Web-Lizenz oder klar lizenzfreie Fonts nutzen.
- Regelmäßig prüfen: Bei neuen Diensten, Plugins oder Inhalten sofort Datenschutz und Impressum anpassen.
Keine Webseite ist „100 % abmahnsicher“. Mit vollständigen Pflichtangaben, sauberer Cookie-/Tracking-Praxis und rechtssicheren Inhalten senken Sie das Risiko deutlich.
Wenn Sie möchten, können wir in einem kostenlosen Gespräch prüfen, ob Impressum und Datenschutz auffindbar und technisch stimmig sind; die rechtliche Prüfung bleibt bei einem Anwalt.

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