Erklärung zur Barrierefreiheit (Accessibility Statement) – wann nötig, was rein gehört
Accessibility Statement für Webseiten: Pflicht für manche, sinnvoll für alle. Inhalt und rechtliche Anforderungen in Kürze.
Erklärung zur Barrierefreiheit (Accessibility Statement) – wann nötig, was rein gehört
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit (Accessibility Statement) beschreibt, wie zugänglich Ihre Webseite ist und wie Nutzer Barrieren melden können. Für manche Stellen ist sie Pflicht, für andere eine gute Praxis.
Wann ist sie Pflicht?
Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EU-Richtlinie müssen bestimmte Stellen des öffentlichen Sektors (Behörden, viele öffentliche Einrichtungen) eine solche Erklärung bereitstellen. Für private Unternehmen ist sie gesetzlich nur in Sonderfällen verpflichtend (z. B. bei bestimmten Ausschreibungen). Trotzdem kann sie Vertrauen und Transparenz fördern.
Was gehört rein?
- Ziel: Welche Anforderungen wurden angestrebt (z. B. WCAG 2.1 Level AA)?
- Stand: Ist die Webseite vollständig, teilweise oder nicht barrierefrei? Welche bekannten Einschränkungen gibt es?
- Feedback: Wie können Nutzer Barrieren oder Probleme melden (E-Mail, Formular)? Wer ist Ansprechpartner?
- Datum: Wann wurde die Erklärung zuletzt aktualisiert?
Kurz, verständlich und ehrlich – keine leeren Versprechen.
Wo verlinken?
Die Erklärung wird oft im Footer verlinkt, neben Impressum und Datenschutz. So finden sie alle, die danach suchen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit brauchen oder wie Sie sie formulieren, können wir in einem kostenlosen Gespräch die Optionen durchgehen.

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