Impressum und Datenschutz – was auf jede Firmenwebseite gehört
Rechtliche Pflichtangaben für Ihre Webseite: Impressum, Datenschutzerklärung und was Sie in Magdeburg und Sachsen-Anhalt beachten müssen.
Impressum und Datenschutz – was auf jede Firmenwebseite gehört
Jede gewerblich oder beruflich genutzte Webseite in Deutschland muss bestimmte rechtliche Angaben bereitstellen. Dazu gehören ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Was genau rein muss, hängt von Ihrer Rechtsform und davon ab, welche Daten Sie erheben. Dieser Überblick hilft Ihnen, die Grundlagen im Blick zu behalten.
Impressum – wer verantwortlich ist
Das Impressum muss leicht erkennbar und ständig erreichbar sein – in der Regel ein Link im Footer jeder Seite. Inhaltlich kommt es auf Ihre Rechtsform an:
- Natürliche Personen / Einzelunternehmer: Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeit (E-Mail, ggf. Telefon). Bei geschäftlicher Tätigkeit ggf. weitere Angaben (z. B. USt-ID, wenn vorhanden).
- Firma (GmbH, AG etc.): Firma, Sitz, Registergericht, Registernummer, vertretungsberechtigte Person(en), ggf. USt-ID.
Ziel ist Transparenz: Besucher und Behörden sollen wissen, wer für die Inhalte verantwortlich ist. Unvollständige oder fehlende Impressumspflicht kann abmahnbar sein.
Datenschutzerklärung – Transparenz über Datenverarbeitung
Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. über ein Kontaktformular, Newsletter, Cookies oder Analytics), müssen Sie in einer Datenschutzerklärung informieren über:
- Verantwortliche Stelle (Name, Kontakt)
- Welche Daten Sie erheben und wozu
- Rechtsgrundlage (z. B. Vertrag, Einwilligung, berechtigtes Interesse)
- Speicherdauer
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern (z. B. Hosting-Anbieter)
- Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde)
Die Datenschutzerklärung sollte vor der ersten Datenverarbeitung zugänglich sein und jede Verarbeitung abdecken. Bei neuen Funktionen (z. B. neues Formular, neuer Cookie) muss sie angepasst werden.
Cookies und Einwilligung
Sobald Sie Cookies oder vergleichbare Techniken einsetzen (z. B. für Analyse oder Marketing), sind oft Hinweise und ggf. Einwilligung nötig. Nutzer müssen verstehen, was gesetzt wird, und – je nach Art des Cookies – zustimmen oder widersprechen können. Ein kurzer Abschnitt in der Datenschutzerklärung und ein Cookie-Hinweis oder -Banner auf der Webseite sind Standard.
Was Sie konkret tun können
- Impressum prüfen: Sind alle Pflichtangaben für Ihre Rechtsform vorhanden und aktuell?
- Datenschutzerklärung prüfen: Deckt sie alle Verarbeitungen ab (Formular, Hosting, ggf. Newsletter, Analytics)?
- Cookie-Hinweis: Ist er vorhanden und verlinkt er auf die Datenschutzerklärung?
Bei Unsicherheit lohnt die Beratung durch einen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten. Für die technische Umsetzung (Verlinkung, Struktur, Einbindung von Consent-Tools) können wir Sie unterstützen.

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