„Ein Bekannter macht die Webseite“ – worauf Sie achten sollten
Wenn ein Bekannter oder Verwandter die Webseite übernimmt: Vertrag, Zugänge, Rechtliches und Plan B – damit nichts schiefgeht.
„Ein Bekannter macht die Webseite“ – worauf Sie achten sollten
Viele Unternehmer lassen die Webseite von einem Bekannten, Verwandten oder „jemand, der das kann“ erstellen. Das kann gut gehen – wenn ein paar Dinge von Anfang an geklärt sind. Sonst drohen Ärger bei Zugängen, Rechtlichem oder wenn die Person nicht mehr verfügbar ist.
Klarheit über Leistung und Umfang
Was genau wird geliefert? Welche Seiten, welche Funktionen (z. B. Kontaktformular), wer schreibt Texte, wer stellt Bilder? Ohne klare Absprache entstehen oft Missverständnisse: Sie erwarten mehr, der andere hat „nur mal schnell was hingestellt“. Ein kurzes schriftliches Festhalten (z. B. E-Mail) hilft beiden Seiten.
Zugänge und Eigentum
Die Webseite sollte auf Ihren Namen bzw. Ihre Firma laufen: Domain, Hosting-Vertrag, E-Mail. So bleiben Sie Herr der Lage, wenn die Zusammenarbeit endet. Lassen Sie sich alle Zugänge (Hosting, Domain, CMS, ggf. Google Business Profile) aushändigen und prüfen Sie, dass Sie sie nutzen können. Ohne Zugriff sind Sie im Ernstfall abhängig.
Rechtliches nicht vergessen
Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweise sind Pflicht – auch wenn „ein Bekannter“ die Seite baut. Wer dafür verantwortlich zeichnet, ist Ihr Unternehmen. Lassen Sie die Angaben prüfen oder von jemandem mit Erfahrung ergänzen. Sonst riskieren Sie Abmahnungen.
Plan B
Was passiert, wenn der Bekannte keine Zeit mehr hat, umzieht oder die Lust verliert? Haben Sie die Zugänge? Kann jemand anderes die Seite weiterpflegen oder übernehmen? Eine kurze Überlegung dazu spart später Stress.
Wenn Sie unsicher sind, ob die bestehende „Bekannten-Lösung“ rechtlich und technisch trägt, können wir in einem kostenlosen Gespräch einen Blick darauf werfen und Empfehlungen geben.

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