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Recht & Compliance

Cookie-Hinweise und Einwilligung – was Sie beachten müssen

Cookies und Einwilligung auf der Webseite: Wann Hinweis nötig ist, was drinstehen muss und wie Sie DSGVO-konform vorgehen.

2 Min. Lesezeit

Cookie-Hinweise und Einwilligung – was Sie beachten müssen

Cookies und ähnliche Techniken (z. B. Tracking, Marketing) verarbeiten oft personenbezogene Daten. Dann sind Transparenz und in vielen Fällen eine Einwilligung vor der Nutzung nötig – sonst drohen Abmahnungen und behördliche Risiken.

Wann ist was nötig?

  • Unbedingt notwendige Cookies (z. B. Session, Warenkorb, Sicherheit): Keine Einwilligung nötig, aber in der Datenschutzerklärung erwähnen.
  • Alle anderen (Analyse, Marketing, Social-Media-Widgets, personalisierte Werbung): Nach aktueller Rechtslage in Deutschland/EU in der Regel Einwilligung vor dem Setzen („Opt-in“). Nutzer muss aktiv zustimmen; vorher dürfen diese Cookies nicht gesetzt werden.
  • Transparenz: In der Datenschutzerklärung müssen Sie beschreiben, welche Cookies/Skripte Sie nutzen, zu welchem Zweck, wie lange und ob Dritte Zugriff haben.

Was der Hinweis enthalten sollte

  • Kurz, was passiert („Wir nutzen Cookies für …“).
  • Link zur vollständigen Datenschutzerklärung.
  • Möglichkeit, nur notwendige Cookies zu akzeptieren oder auswählen („Alle akzeptieren“, „Nur notwendige“, ggf. „Einstellungen“).
  • Einwilligung muss vor Nutzung nicht notwendiger Cookies eingeholt werden – kein „Durchklicken“ ohne echte Wahl.

Technische Umsetzung

Cookies und Skripte (z. B. Analytics, Werbung) erst laden, nachdem der Nutzer eingewilligt hat. Sonst ist die Einwilligung wirkungslos. Cookie-Banner oder Consent-Tool so konfigurieren, dass erst bei Zustimmung die entsprechenden Dienste aktiv werden.

Regelmäßig prüfen

Neue Dienste oder Cookies in die Datenschutzerklärung und in die Einwilligungsoptionen aufnehmen. Alte Einträge entfernen, wenn Sie einen Dienst nicht mehr nutzen.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Cookie-Hinweise und Einwilligung auf Ihrer Webseite umsetzen, können wir in einem kostenlosen Gespräch die technischen und inhaltlichen Schritte besprechen; die rechtliche Absicherung gehört in die Hand eines Anwalts.

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