Zurück zu Sonstiges
Sonstiges & Nischen

Newsletter rechtlich – Double-Opt-in, Abmeldelink, Anbieter, DSGVO

Newsletter rechtssicher versenden: Einwilligung, Double-Opt-in, Abmeldelink und was Sie bei Anbietern beachten müssen.

2 Min. Lesezeit

Newsletter rechtlich – Double-Opt-in, Abmeldelink, Anbieter, DSGVO

Newsletter versenden Sie nur mit gültiger Einwilligung und klaren Abmeldemöglichkeiten. Double-Opt-in, Abmeldelink und der richtige Umgang mit dem Versandanbieter sind Pflicht – sonst Abmahn- und Bußgeldrisiko.

Einwilligung und Double-Opt-in

Sie dürfen Newsletter nur mit Einwilligung der Empfänger versenden (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 7 UWG). Üblich und von Aufsichtsbehörden erwartet: Double-Opt-in. Der Nutzer trägt seine E-Mail ein und bestätigt sie per Klick auf einen Link in einer Bestätigungs-E-Mail. Erst dann gilt die Anmeldung als abgeschlossen. So vermeiden Sie Fake-Anmeldungen und können die Einwilligung nachweisen.

Abmeldelink

In jeder Newsletter-Mail muss ein Abmeldelink (Opt-out) enthalten sein – gut sichtbar und mit einem Klick nutzbar. Nach dem Klick darf der Empfänger keine weiteren Newsletter mehr erhalten. Die Umsetzung übernimmt in der Regel Ihr Versandanbieter; Sie müssen den Link nur nicht entfernen oder verstecken.

Anbieter und Auftragsverarbeitung

Wenn ein externer Dienst (z. B. Mailchimp, CleverReach, Klick-Tipp) den Versand und die Speicherung der Adressen übernimmt, verarbeitet er personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Dann ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nötig. Viele Anbieter stellen Muster zur Verfügung; prüfen Sie, ob Art. 28 DSGVO abgedeckt ist. In der Datenschutzerklärung müssen Sie den Versanddienst, Zweck, Speicherdauer und Betroffenenrechte nennen.

Datenschutzerklärung

Vor der Anmeldung muss der Nutzer die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen können; die Einwilligung sollte ausdrücklich auf den Newsletter-Versand bezogen sein („Ich willige ein, den Newsletter zu erhalten …“). Keine vorangekreuzten Kästchen – aktive Zustimmung.

Wenn Sie möchten, können wir in einem kostenlosen Gespräch klären, ob Ihr Newsletter-Setup rechtlich und technisch stimmig ist; die rechtliche Prüfung obliegt einem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.

Kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren

Lust auf mehr Sichtbarkeit?

In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihre Ziele – ob Webseite, SEO oder Wartung.

Kostenloses Beratungsgespräch buchen