Impressum und Datenschutz – was auf jede Firmenwebseite gehört
Pflichtangaben für Firmenwebseiten: Impressum und Datenschutzerklärung – Inhalt, Platzierung und warum sie unverzichtbar sind.
Impressum und Datenschutz – was auf jede Firmenwebseite gehört
Impressum und Datenschutzerklärung sind für gewerbliche und geschäftliche Webseiten in Deutschland rechtlich vorgeschrieben. Fehlen sie oder sind sie unvollständig, drohen Abmahnungen und Bußgelder.
Impressum – was rein gehört
- Anbieter: Name bzw. Firma, Rechtsform (z. B. GmbH, e.K.).
- Anschrift: Vollständige Adresse (Straße, PLZ, Ort).
- Kontakt: Telefon und E-Mail (oder anderer schneller Kontaktweg).
- Vertretung: Bei juristischen Personen (GmbH, Verein) Name und Anschrift des/der Vertretungsberechtigten.
- Register: Handelsregisternummer, Registergericht (wenn eingetragen), ggf. Umsatzsteuer-ID, Berufskammer bei reglementierten Berufen.
- Verantwortlich für Inhalte: Bei redaktionellen Inhalten ggf. verantwortliche Person (vgl. § 18 MStV / RStV).
Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein – typisch: Link im Footer. Für Details (z. B. Vereine, Freiberufler) gilt das Telemediengesetz (TMG) bzw. Mediendienste-Staatsvertrag (MStV); bei Unklarheit rechtlich prüfen lassen.
Datenschutzerklärung
Sie informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Webseite: Welche Daten, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange gespeichert, welche Rechte Betroffene haben (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Beschwerde). Erforderlich sind u. a. Angaben zu Kontaktformular, Cookies, ggf. Analytics, Hosting und Empfänger/Drittanbieter. Die Erklärung muss für Nutzer gut auffindbar sein (z. B. Link im Footer).
Kurz
Ohne Impressum und Datenschutz keine rechtssichere Firmenwebseite. Inhalte am besten von einem Anwalt oder spezialisierten Dienstleister prüfen bzw. erstellen lassen.
Wenn Sie möchten, können wir in einem kostenlosen Gespräch besprechen, ob Ihre Pflichtangaben vollständig und auffindbar sind; die rechtliche Prüfung bleibt Aufgabe eines Anwalts.

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