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Recht & Compliance

Impressumspflicht – wer braucht was (Verein, Einzelunternehmer, GmbH, Freiberufler)

Impressumspflicht für Webseiten: Was Vereine, Einzelunternehmer, GmbH und Freiberufler angeben müssen – Kurzüberblick.

2 Min. Lesezeit

Impressumspflicht – wer braucht was (Verein, Einzelunternehmer, GmbH, Freiberufler)

Wer eine geschäftliche oder beruflich genutzte Webseite betreibt, muss ein Impressum anbieten. Der Inhalt hängt von der Rechtsform und der Tätigkeit ab. Ein Kurzüberblick – keine Rechtsberatung.

Grundsatz

Impressumspflicht gilt für telemedienrechtliche Dienste (z. B. Webseiten) im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) bzw. Mediendienste-Staatsvertrag (MStV). Wer geschäftlich oder beruflich Inhalte bereitstellt (Firma, Verein, Freiberufler, Gewerbetreibender), braucht in der Regel ein Impressum mit den gesetzlich geforderten Angaben.

Typische Angaben (Auszug)

  • Anbieter: Name/Firma, Rechtsform.
  • Anschrift: Vollständige Adresse.
  • Kontakt: Telefon, E-Mail (oder vergleichbar).
  • Vertretung: Bei juristischen Personen (GmbH, Verein) Name und Anschrift des/der Vertretungsberechtigten.
  • Register: Handelsregisternummer und -gericht bei eingetragenen Unternehmen; Vereinsregisternummer beim Verein; ggf. Umsatzsteuer-ID.
  • Reglementierte Berufe: Berufsbezeichnung, Zuständige Kammer, ggf. berufsrechtliche Regelungen (z. B. bei Ärzten, Anwälten, Steuerberatern).
  • Verantwortlich für redaktionelle Inhalte: Wenn vorgesehen (vgl. MStV/RStV).

Besonderheiten (stark vereinfacht)

  • Einzelunternehmer / Kleingewerbe: Name, Anschrift, Kontakt; ggf. Handelsregisternummer, wenn eingetragen.
  • GmbH: Firma, Sitz, Vertretung (Geschäftsführer), Registergericht und -nummer, Umsatzsteuer-ID.
  • Verein: Name, Sitz, Vertretung (Vorstand), Vereinsregister; bei eingetragenem Verein Registergericht und -nummer.
  • Freiberufler: Name, Anschrift, Kontakt; bei Kammerpflicht (z. B. Steuerberater, Anwalt) Kammer und berufsrechtliche Angaben.

Die genaue Liste und Ausnahmen stehen im TMG/MStV und ggf. in der Rechtsprechung. Im Zweifel einen Anwalt oder spezialisierten Dienstleister prüfen lassen.

Wenn Sie möchten, können wir in einem kostenlosen Gespräch besprechen, ob Ihr Impressum auffindbar und strukturell vollständig wirkt; die rechtliche Prüfung obliegt einem Anwalt.

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